Titanssatzung
§ 1a - Gründungsmitglieder
Thomas „Tiger“ Stuber; Helmut "Ex-HC-Bester" Ebner; Roland „Ernie“ Weidner; Sebastian „Sir-Fifty“ Lange
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§ 1b - Mitglieder
Heinz „Ping“ Kiesel Jr.; Rainer "Birdiemaker" Hlavnika
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§ 1c - Neuaufnahme zum Mitglied
Neu aufgenommen wird ausschließlich ein Spieler nach genauer Prüfung seiner moralischen und charakterlichen Eignung. HC-Schoner und/oder -Schinder haben in diesem erlesenen Kreis keine Heimat. Die Prüfung erfolgt durch die Mitglieder und muss ein einstimmiges Ergebnis ergeben. Bis zur Aufnahme als Mitglied erhält der Spieler den Staus "Anwärter".
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§ 1d - Anwärter
Derzeit gibt es keine würdigen Anwärter.
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§ 1c - Gastspieler
Gastspieler dürfen zur Belustigung nach Rücksprache mit den Mitglieder mitgenommen werden.
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§ 2 Gerichtsbarkeit
Abs. I
Die Regeln werden ausschließlich von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit bestimmt. Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Stimme für folgende Fälle an einen würdigen Golfer mit Minimum-HC von 54 (also Platzreife) zu delegieren:
a) Krankheit b) geistige Umnachtung c) Trunkenheit d) unangekündigtes Ableben
für d) gilt: die verbliebenen Titans wählen ein neues Mitglied in ihr Gremium.
Abs. II
Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des jeweiligen HC-Besten doppelt.
Abs. III
Jedes Zivil- und/oder Sportgericht wird als Entscheidungsinstanz ausgeschlossen.
Abs. IV
Alleinige Entscheidungsgewalt bei strittigen Angelegenheiten aller Art obliegt den Gründungsmitgliedern.
§ 3 - Turnierregeln
Für die Titans-Turniere gelten die Regeln des deutschen Golfverbandes in der jeweiligen, gültigen Fassung, mit Ausnahme der von den Titans einstimmig beschlossenen Sonderregeln wie zum Beispiel "putzen und besserlegen".
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§ 4 - Wertung
Die Spielweise und Wertung ist in Stein gemeißelt und wir "fast" nie geändert. Aus diesem Grund ist die aktuell gültige Spielweise unter der Rubrik "Spielmodus und Wertung" zu finden.
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§ 5 - Spielorte
Abs. I
Die jeweiligen Spielorte werden zur konstituierenden Sitzung für das jeweilige Jahr im Voraus festgelegt. Änderungen bedürfen der Einstimmigkeit.
Abs. II
Der defending Champion hat das Recht, den letzten Spielort (gegebenenfalls abweichend zur ursprünglichen Jahresplanung) zu bestimmen. Hintergrund: Er ist verantwortlich für die Bereitstellung der entsprechenden, würdevollen Räumlichkeiten, um die dem letzten Titans-Fight folgende Siegerehrung durchführen zu können. Bei Wahl eines Spielortes außerhalb Bayerns bedarf es wiederum der einstimmigen Zustimmung des Gründergremiums.
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§ 6 - Verweigerung eines festgesetzten Titans-Fights
Ein nichtantreten zum Titansfight darf eigentlich nicht vorkommen. Sollte es auch wichtigen Gründen nicht möglich sein an einem Titansfight teilzunehmen, wird der Spieler auf den letzten Platz gesetzt (also auch Mehrfachnennungen möglich).
§ 7 - Titans Trophy
Die jetzt schon legendäre Titans-Trophy ist vom amtierenden Champion mit Würde und Anstand zu behandeln. Das Anbringen der Jahresplakette (mit Name und dem zur Zeit des Gewinns gültigem HC) hat zeitnah bei der bekannten Gravurkapazität zu erfolgen. Bei Verlust der Trophy an einen neuen Champion ist die Trophy im Rahmen der Jahresabschlussfeier (siehe § 5 Abs. II) mit einer dem Ereignis angemessenen, mindestens 10minütigen Festrede zu übergeben. Die Trophy wird vom jeweiligen amtierenden Champion in Ehren gehalten. Sie erhält einen Stellplatz, der ihrem Glanz und ihrer Glorie und ihrer Einmaligkeit gerecht wird. Der interessierten Öffentlichkeit ist der Zutritt zur Trophy in Abstimmung zu erlauben.
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